Die Entscheidung

Wir schreiben Mittwoch, den 22. Februar 2012. Heute geht der unser Gefecht in die letzte Runde.

Morgen findet die endgültige Verhandlung wegen der Zwangsversteigerung statt. Nur: werden wir tatsächlich den Zuschlag bekommen oder hat der Schuldner ein letztes Ass im Ärmel?

Vormittags telefonieren wir nochmals mit einem Anwalt, diesmal mit dem der Gläubigerin.
Mir scheint, dass es sehr gut ist, dass sie meine Eltern kennt und mich zumindest vom Sehen. Der Anwalt ist nämlich ausnehmend freundlich und hilfsbereit.
Er teilt die Meinung seiner Kollegen: nichts tun war richtig. Bei ihm ist auch nichts eingegangen. Von einem Verkauf an einen anderen Interessenten kann also keine Rede sein. Vielmehr würde er am liebsten diesen Herrn W. anzeigen.
Wir verabschieden uns und er verspricht, mich sofort anzurufen, sollte sich auf seiner Seite etwas tun.

Damit beginnen weiter Stunden der Warterei bis nachmittags eine weitere E-Mail von Herrn W. eintrifft. Ich traue mich fast nicht, sie zu öffnen. Was kommt denn jetzt?

Doppelklick.

Oh. Ah. Was? Nicht möglich! Der Herr W. streckt die Waffen! Keine weiteren Forderungen, nur der Hinweis, dass der Schuldner seinen Vollstreckungsschutzantrag zurückziehe und wir damit morgen den Zuschlag erhalten würden.

Kann das tatsächlich wahr sein?

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